Generationenmanagement

Schon jetzt an später denken

Für die Übergabe von Vermögenswerten von Generation zu Generation beziehungsweise für eine ausreichende Versorgung für Sie und Ihre Hinterbliebenen ist ein gut durchdachtes und rechtzeitig geplantes Konzept von Vorteil. Auch deswegen, weil steuerliche Aspekte, wie auch die optimale Ausnutzung von Freibeträgen, berücksichtigt werden sollte. Egal ob Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens weitergeben oder ob Sie Ihr Erbe testamentarisch festlegen wollen: Rechtlich und steuerlich gibt es klare Regeln. Besonders für Familien ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Wir sind Ihnen gerne, gemeinsam mit unseren zertifizierten Spezialisten, behilflich. Entsprechend Ihren Vorstellungen erstellen wir mit Ihnen ein individuelles Angebot.

Kontakt

Vermögensnachfolgeplanung

Ihre Wünsche stehen bei uns im Mittelpunkt

Mit der Vermögensnachfolgeplanung bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung bei der wir Ihre persönlichen Ziele und Wünsche in den Mittelpunkt aller Planungen stellen.

Folgende Aspekte sind dabei unseren Kunden wichtig:

  • Sicherstellung der eigenen Versorgung
  • Absicherung des Lebenspartners
  • Sicherung des Familienfriedens und Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Erhalt des Vermögens und selbständiges Gestalten von Vererben und Schenken

Wer Erbschaftssteuer und Familienstreit vermeiden will, kommt an einer frühzeitigen Nachfolgeplanung nicht vorbei. Steuerliche und gesetzliche Vorgaben machen das Thema jedoch nicht selten zu einer Herausforderung. Angesichts familiär meist komplexer Vermögenskonstruktionen ist eine professionelle Beratung durch Vermögens- und Vorsorgespezialisten unverzichtbar.

Eine umfassende Nachfolgeplanung umfasst dabei Vermögen, Vorsorge- und Nachfolgethemen. Bei Bedarf können Spezialisten aus unserem Netzwerk zu den Bereichen Recht und Steuern hinzugezogen werden.

Bei der Gestaltung der individuellen Vermögensnachfolge sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Ihre Ansprechpartnerin Frau Andrea Gaule (Certified Estate Planner) sorgt dafür, dass alles nach Ihren persönlichen Wünschen geregelt wird. Sie berät Sie umfassend und zuverlässig bei allen Fragen zum Thema Liquiditäts,- Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Vererben und Verschenken

Profitieren Sie von unserem Know-how

Respekt und Vertrauen ist die Basis unserer Genossenschaftlichen Beratung, die Sie in allen Lebenslagen begleitet – in guten ebenso wie in schwierigen Zeiten. Gemeinsam analysieren wir mit Ihnen Ihre persönliche Vermögenssituation und helfen Ihnen, auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge Ihre individuellen Vorstellungen zu konkretisieren. Dabei stehen wir Ihnen zusammen mit erfahrenen Rechts- und Steuerberatern partnerschaftlich zur Seite. Gern binden wir auch Ihre Familie mit ein.

Vermögen richtig vererben

Kein Mensch macht sich gerne Gedanken um den eigenen Tod oder darüber, dass der geliebte Partner stirbt. Aber wer sein Vermögen in seinem Sinn vererben möchte, muss seinen Nachlass klar regeln. Das ist ein sehr persönliches und für viele Menschen deshalb auch sensibles Thema. Informieren Sie sich zu den Themen Erbschaft, Erbschaftssteuer und Testament.


Vermögen verschenken, anstatt zu vererben

Durch eine Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge übertragen. Das wesentliche Merkmal einer Schenkung liegt in der einseitigen Verpflichtung des Schenkenden, dessen Leistung ohne Gegenleistung erfolgt. Eine Schenkung sollte gut überlegt sein, denn sie kann nur unter besonderen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Sie sollten also als schenkende Person zunächst für sich selbst und alle Eventualitäten gut vorsorgen. Bedingungen für die Schenkung und Rückforderungsrechte können Sie aber vertraglich regeln.

Bankvollmacht

So regeln Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten für den Notfall

Schicksalsschläge wie ein Unfall oder eine Krankheit können zur Folge haben, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Bankgeschäfte selbst zu erledigen. Mit einer Bankvollmacht kann eine von Ihnen autorisierte Person Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln – zu Ihren Lebzeiten oder danach.

Warum Sie eine Bankvollmacht benötigen

Sollten Sie der Fürsorge bedürfen, verhindern Sie mit einer bedingten Bankvollmacht, dass ein vom Gericht bestellter Betreuer Zugriff auf Ihr Konto erhält. Das Prinzip ist einfach: Der Kontoinhaber gewährt bereits zu seinen Lebzeiten anderen Personen – zum Beispiel dem Partner, den Eltern oder den volljährigen Kindern – Zugang zu seinem Bankkonto. Dabei ist es natürlich wichtig, dass Sie als Vollmachtgeber eine vertrauenswürdige Person auswählen.

Vollmacht für den Todesfall

Es besteht auch die Möglichkeit, lediglich für den Todesfall eine Vollmacht zu erteilen. Das erleichtert es den Angehörigen, den letzten Willen zu regeln und die Hinterlassenschaft des Kontoinhabers aufzuteilen. Denn wenn der Kontoinhaber stirbt, ohne jemandem eine Vollmacht gewährt zu haben, kommt keiner an das Geld heran. Dann müssen die Hinterbliebenen auf den Erbschein warten. Das kann jedoch eine Weile dauern, da Erbangelegenheiten häufig recht viel Zeit in Anspruch nehmen. Selbstverständlich können Sie eine Bankvollmacht auch so ausstellen, dass sie ohne Einschränkung vor und nach Ihrem Tod gilt.

Was ist bei einer Bankvollmacht zu beachten?

Beim Ausstellen der Vollmacht sollten Sie genau definieren, in welchen Situationen sie greift und welche Beschränkungen bei den Befugnissen gelten. Maßnahmen wie die Aufnahme eines Kredits, die Auflösung des Kontos oder hochspekulative Bankgeschäfte sind in der Regel ausgeschlossen. Eine Bankvollmacht können Sie sowohl für die Verwaltung eines bestimmten Girokontos als auch für verschiedene Konten einrichten. Sie können sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen erteilen und sie jederzeit widerrufen.

Eine Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht

Bitte verwechseln Sie nicht die Bankvollmacht mit der Vorsorgevollmacht. Die Bankvollmacht ist ausschließlich für Bankgeschäfte vorgesehen, die direkt die Kontoführung betreffen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Kontovollmacht. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht hingegen umfasst auch die Wohnsituation, den Umgang mit Krankheit sowie behördliche Angelegenheiten.

So erteilen Sie eine Bankvollmacht

Für die Erstellung einer Bankvollmacht ist Ihre VR-Bank Ostalb eG der beste Ansprechpartner. Wenn Sie die Vollmacht bei Ihrer VR-Bank Ostalb eG erteilen, beugen Sie damit späteren Zweifeln an deren Rechtmäßigkeit vor.

Vorsorgevollmacht

Bestimmen, wer sich im Notfall kümmert

Durch Unfälle oder Krankheiten kann sich das Leben ganz unerwartet verändern. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden.

Für den Ernstfall gerüstet

Wer soll für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Solche Überlegungen fallen oftmals nicht leicht. Im Ernstfall profitieren Sie jedoch davon, wenn Sie sich bereits Gedanken über die Antworten auf diese Fragen gemacht haben. Denn Ihre Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden, auch nicht Ihr Ehegatte oder Lebenspartner. Im Zweifel können sie notwendige medizinische Behandlungen nicht einleiten. Erst wenn das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmt hat, ist dies möglich. In der Regel fällt die Wahl auf ein enges Familienmitglied. Allerdings kann bis zur Entscheidung des Gerichts wichtige Zeit verstreichen. Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer anderen Person, Ihre Angelegenheiten in einer Notfallsituation zu regeln. Dieser Stellvertreter kann dann sofort handeln.

Einen Bevollmächtigten bestimmen

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, legen Sie fest, wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen kann. Da der Bevollmächtigte viele Rechte erhält, sollten Sie eine Person wählen, der Sie vertrauen. Sie können eine Generalvollmacht erteilen oder nur für bestimmte Bereiche Vertreter bestimmen. Diese können sich von medizinischen Entscheidungen über Behördenangelegenheiten bis hin zu Vermögensfragen erstrecken. Als Vollmachtgeber entscheiden Sie, welche Befugnisse der Bevollmächtigte erhält. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie es sich vorstellen. Durch Handlungsanweisungen, die Sie im Vorfeld festhalten, weiß Ihr Stellvertreter dann, wie er in Ihrem Sinne entscheidet. In einer Patientenverfügung geben Sie zum Beispiel an, ob Sie Maßnahmen zur Wiederbelebung oder anderen medizinischen Behandlungen zustimmen.

Wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Datum der Unterschrift gültig. Im Ernstfall kann der Bevollmächtigte sofort handeln und muss nicht erst warten, bis das Gericht einen Betreuer bestimmt hat. Gerade in Notfallsituationen ist dies praktisch, da oftmals schneller Handlungsbedarf besteht. Allerdings birgt es auch ein gewisses Risiko. Im Zweifel könnte Ihr Stellvertreter Ihre Angelegenheiten angehen, ohne dass eine Krankheit Ihrerseits vorliegt. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Vollmacht nicht direkt an den Bevollmächtigten auszuhändigen, sondern bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen. Sie können die Vorsorgevollmacht auch in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen. So kann sie das Gericht im Ernstfall schnell und unkompliziert abfragen. Alternativ können Sie das Dokument auch einer vertrauenswürdigen dritten Person anvertrauen. Wenn Sie die Vollmacht dann allerdings ändern wollen, müssen Sie die vorherige Vollmacht zurückfordern. Sonst gilt Ihre neue Vollmacht nicht.

Vorsorgevollmacht erstellen

Ihr Stellvertreter muss seine Bevollmächtigung durch die schriftliche Vollmachtsurkunde nachweisen, zum Beispiel wenn er einen Vertrag für Sie kündigen oder ein Darlehen aufnehmen will. Die unterschriebene Vollmacht muss im Original vorliegen. Nicht notwendig ist es, dass ein Notar die Vollmacht beurkundet oder beglaubigt. Dies gilt grundsätzlich auch für Vollmachten für die Aufnahme von Krediten oder für Immobiliengeschäfte. Allerdings muss der Vertreter die Vorsorgevollmacht bei Grundstücksgeschäften dem Grundbuchamt vorlegen. Da ein Grundbucheintrag ohnehin über einen Notar abgewickelt wird, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht sinnvoll. Grundsätzlich kann es zudem hilfreich sein, neben der allgemeinen Vorsorgevollmacht auch eine ergänzende Bankvollmacht für Ihren Stellvertreter zu erstellen.

Patientenverfügung

Im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit für medizinische Behandlungen vorsorgen

Die Patientenverfügung ist die Willenserklärung eines Patienten. Mit dieser bestimmt er über die Durchführung medizinischer Maßnahmen, wenn er nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Willen zu äußern. Die Verfügung beinhaltet Entscheidungen zu konkreten Lebens- und Behandlungssituationen. Die Angaben in der Patientenverfügung sind für alle behandelnden Ärzte sowie Ihre Angehörigen verbindlich und müssen in Ihrem Sinne umgesetzt werden.