Bekanntmachungen des Wahlausschussvorsitzenden
- Auslegung der Wahlliste vom 4. bis 18. Oktober 2023
- Wahl vom 6. bis 10. November 2023
- Bekanntmachung der gewählten Vertreter ab 5. Dezember 2023
Ihre Stimme ist gefragt!
Das Modell der Genossenschaft ist einzigartig, denn nur in dieser Bankengruppe entscheiden die Mitglieder über die Zukunft ihrer Bank mit.
Alle 4 Jahre werden die Vertreterwahlen der VR-Bank Ostalb eG durchgeführt. In 2023 ist es wieder so weit. Für je 150 Mitglieder wird ein Vertreter bzw. eine Vertreterin gewählt. Die gewählten Vertreter/innen vertreten die Interessen der Mitglieder in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung.
Vertreter/innen werden auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt u. a. den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes und wählt die Aufsichtsrätinnen und -räte.
Wahlbekanntmachung
Wir geben hiermit bekannt, dass der Wahlausschuss gemäß § 3 unserer Wahlordnung zur Vertreterversammlung eine Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung aufgestellt hat.
Diese Wahlliste liegt gemäß § 4 unserer Wahlordnung vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 18. Oktober 2023 zusammen mit der Wahlordnung in unseren Hauptstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie in unseren Geschäftsstellen in Abtsgmünd, Bettringen, Bopfingen, Dewangen, Ebnat, Essingen, Herlikofen, Hüttlingen, Lauchheim, Leinzell, Lorch, Neresheim, Oberkochen, Unterkochen, Unterrombach, Waldstetten und Wasseralfingen während der üblichen Geschäftszeiten für alle Mitglieder zur Einsicht aus.
Weitere Listen können von den Mitgliedern innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, spätestens bis zum 2. November 2023, bei der VR-Bank Ostalb eG, Wilhelm-Zapf-Str. 2, 73430 Aalen, eingereicht werden; vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Die Wahllisten müssen 362 wählbare Vertreter und mindestens 5 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Absatz 1 der Wahlordnung).
Der Wahlausschuss hat zudem beschlossen, dass die Wahl zur Vertreterversammlung vom 6. November 2023 bis 10. November 2023 während der üblichen Geschäftszeiten in den genannten Haupt- und Geschäftsstellen stattfindet.
Wahlablauf in der Zeit vom 6. bis 10. November 2023
Die Wahllisten liegen zusammen mit der Wahlordnung zur Einsicht durch die Mitglieder während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen unserer Bank aus. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von der VR-Bank Ostalb eG zur Verfügung gestellt werden.
Abgestimmt wird während den üblichen Geschäftszeiten in unseren Hauptstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie in unseren Geschäftsstellen in Abtsgmünd, Bettringen, Bopfingen, Dewangen, Ebnat, Essingen, Herlikofen, Hüttlingen, Lauchheim, Leinzell, Lorch, Neresheim, Oberkochen, Unterkochen, Unterrombach, Waldstetten und Wasseralfingen.
Die Auszählung der Stimmen findet durch Mitglieder des Wahlausschusses am 13. November 2023 statt. Nach Feststellung des Wahlergebnisses werden die gewählten Vertreter unverzüglich von ihrer Wahl schriftlich benachrichtigt. Lehnt ein Gewählter innerhalb von zwei Wochen die Wahl nicht ab, so gilt diese als von ihm angenommen.
Bekanntmachung der gewählten Vertreter und Vertreterinnen
Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird dann ab 5. Dezember 2023 gemäß § 10 unserer Wahlordnung zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in unseren Hauptstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie in unseren Geschäftsstellen in Abtsgmünd, Bettringen, Bopfingen, Dewangen, Ebnat, Essingen, Herlikofen, Hüttlingen, Lauchheim, Leinzell, Lorch, Neresheim, Oberkochen, Unterkochen, Unterrombach, Waldstetten und Wasseralfingen ausgelegt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der VR-Bank Ostalb eG, die bis zum Tag der Wahl in der Liste der Mitglieder eingetragen sind. Jedes Mitglied darf sein Wahlrecht nur einmal und grundsätzlich persönlich ausüben. Minderjährige Mitglieder können ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.
Aalen, 18. September 2023
Bernd Schiele
-Vorsitzender des Wahlausschusses-
Hinweis: Die auf dieser Seite zum Teil gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.