Ab dem 01.01.2023 wird der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von 801€ auf 1.000€ angehoben. Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam 2.000€ Kapitalerträge steuerfrei anrechnen, statt bisher 1.602€.
Sparerpauschbetrag Erhöhung zum 01.01.2023
Freistellungsauftrag - Steuerfreibetrag für Kapitalerträge
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Sparerpauschbetrag: Erhöhung ab 2023
Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der Sparerpauschbeträge zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro für Einzelpersonen, bzw. 2.000 Euro für Ehegatten / Lebenspartner beschlossen.
Ihre bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch auf den ab 2023 gültigen neuen Höchstbetrag angehoben:
1) Sie haben nur bei der VR-Bank Ostalb eG einen Freistellungsauftrag in Höhe von bisher 801 Euro hinterlegt?
In diesem Fall wird der Betrag automatisch auf den neuen Höchstbetrag erhöht, d. h. von 801 Euro auf 1.000 Euro, bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
2) Sie haben Freistellungsaufträge bei mehreren Banken hinterlegt?
Der Gesetzgeber sieht hierbei eine prozentuale Anhebung der jeweils erteilten Beträge um 24,844 Prozent vor.
Beispiel:
Ihr bisheriger Freistellungsauftrag bis 31.12.2022 = 100 Euro.
Neuer Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 = 124,84 Euro.
Ihre Freistellungsaufträge wurden zum 1. Januar 2023 automatisch für Sie angepasst.
Hinweis: Ab dem 1. Januar können Sie Ihren Freistellungsauftrag zusätzlich auch selbst individuell in Ihrem OnlineBanking anpassen.
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag erstmals einreichen oder einen vorhandenen ändern?
Bequem online einrichten und ändern: Verfügen Sie über einen Zugang zu unserem OnlineBanking? Dann können Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem online einrichten und ändern.