In den energieautarken Häusern in Freiberg liegt der Stromverbrauch bei 4 bis 5 Personen und ohne Komfortverzicht zum Vergleich bei etwa 2.100 KWh/a. Darin enthalten sind der Stromverbrauch der Brunnenpumpe sowie ein Bussystem mit 500 kWh/a. Der reale und deshalb vergleichbare Strombedarf dürfte daher deutlich unter 2.000 kWh/a liegen.
Um Verbrauchergewohnheiten und eventuellen Mehrbedarf zu berücksichtigen, wird je Wohneinheit ein Strombedarf von 1.200 kWh/a (+ 5,6 %) angesetzt. Der Strombedarf aller Wohneinheiten eines Gebäudes liegt somit bei 3.600 kWh/a.
Für den Stromverbrauch der Heizungspumpen (135 kWh/a, laut Simulation) und den Allgemeinstrom (115 kWh/a, beruhend auf Erfahrungen und Messwerten) wird ein Gesamtbedarf von 250 kWh/a veranschlagt.
Die Anlagentechnik verzeichnet für Steuerung und Regelung sowie Pumpen ebenfalls eine gewisse jährlichen Stromaufnahme, welche in Höhe von 50 kWh/a berücksichtigt wird.
Neben den bereits genannten Verbrauchern fällt der Strombedarf für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) an. Um den Strombedarf der Lüftungsanlage abschätzen zu können, muss als erstes das auszutauschende Luftvolumen berechnet werden. Die Berechnung erfolgte nach DIN 1946/6. Der Volumenstrom liegt unter Berücksichtigung aller Schrägen bei 200 m³ pro Stunde. Der Strombedarf der Lüftungsanlage hängt jedoch noch von weiteren Faktoren ab. Der hier angegebene spezifische Strombedarf entspricht den Allgemeinen Herstellerangaben bzw. üblichen Durchschnittsverbräuchen in Abhängigkeit zum Volumenstrom. Der zugrunde gelegte Verbrauch der Ventilatoren berücksichtigt das eingebaute Kanalnetz. Die jährliche Laufzeit wird mit 6.000 h berücksichtigt. Dabei wurden Urlaubstage, Tage der Abwesenheit sowie Wartungs‐ und Instandhaltungsintervalle ebenfalls berücksichtigt. Auf dieser Grundlage konnte ein jährlicher Strombedarf von 450 kWh für die Lüftungsanlage definiert werden.